Gemäß Wertpapierhandelsgesetz müssen börsennotierte Emittenten von Wertpapieren eine Zahlstelle benennen. Dies beinhaltet zum einen die Funktion als Ansprechpartner und Koordinator für diverse externe Stellen (Clearstream Banking, Depotbanken, Börsen, u.a.) und zum anderen die Abwicklung von Dividenden (Aktien) bzw. Zinszahlungen (z.B. Anleihen) über ein separates Konto.
Die Zahlstellenfunktion vermitteln wir für Unternehmen, deren Wertpapiere in Deutschland oder der Schweiz bei Clearstream Banking oder SIX SIS globalverbrieft sind.
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