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Zahlstellenvermittlung


Gemäß Wertpapierhandelsgesetz müssen börsennotierte Emittenten von Wertpapieren eine Zahlstelle benennen. Dies beinhaltet zum einen die Funktion als Ansprechpartner und Koordinator für diverse externe Stellen (Clearstream Banking, Depotbanken, Börsen, u.a.) und zum anderen die Abwicklung von Dividenden (Aktien) bzw. Zinszahlungen (z.B. Anleihen) über ein separates Konto.

Zahlstelle für gelistete Unternehmen

Die Zahlstellenfunktion vermitteln wir für Unternehmen, deren Wertpapiere in Deutschland oder der Schweiz bei Clearstream Banking oder SIX SIS globalverbrieft sind.

Kontakt

BankM AG
Baseler Straße 10
60329 Frankfurt

Tel. +49 69 7191838-0
Fax +49 69 7191838-50
info@bankm.de

BankM Momentum

Gerne informieren wir Sie regelmäßig mit unserer Publikation "Momentum" kostenlos per E-Mail zu relevanten Kapitalmarktthemen, Neuemissionen und dem aktuellen Geschehen rund um Börse und Unternehmen.