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Zahlstelle


Wertpapiere, die in die Verwahrung bei einem Zentralverwahrer einbezogen sind, benötigen eine Zahlstelle. Zudem müssen gemäß Wertpapierhandelsgesetz börsennotierte Emittenten von Wertpapieren eine Zahlstelle benennen. Die Übernahme der Zahlstellenfunktion beinhaltet zum einen die Funktion als Ansprechpartner und Koordinator für diverse externe Stellen (Clearstream Banking, Depotbanken, Börsen, u.a.) und zum anderen die Abwicklung von Dividendenzahlungen (Aktien) oder Zins- bzw. Rückzahlungen (z.B. Anleihen) über den Zentralverwahrer.

Zahlstelle für Wertpapieremittenten

  • Wir übernehmen die Zahlstellenfunktion für Emittenten, deren Wertpapiere bei der Clearstream Banking Frankfurt in die Girosammelverwahrung einbezogen sind.
  • Wir vermitteln die Zahlstellenfunktion für Emittenten, deren Wertpapiere in der Schweiz (bei der SIX SIS), in Luxemburg (bei Clearstream Banking Luxemburg) oder in Österreich (bei der OeKB) verbrieft sind.

Kontakt

BankM AG
Baseler Straße 10
60329 Frankfurt

Tel. +49 69 7191838-0
Fax +49 69 7191838-50
info@bankm.de

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