Mit unserem reichhaltigen Erfahrungsschatz sind wir der richtige Partner in allen Fragen und Aufgaben rund um Aktie und Eigenkapitalfinanzierung über die Börse.
Sie planen eine Kapitalerhöhung zur Emission neuer Aktien oder beabsichtigen, das Grundkapital herabzusetzen? Wir sind ihr Partner bei folgenden geplanten Kapitalmaßnahmen:
Abhängig von Ihrer Situation in Verbindung mit den Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) besteht bei Ihrer Kapitalerhöhung eine Prospektpflicht. Wir übernehmen für Sie hierbei auf Wunsch auch die Koordination und Durchführung der Prospekterstellung. Sprechen Sie uns hierzu an, gerne helfen wir Ihnen weiter!
Über die Anbindung an den Schweizer Zentralverwahrer SIX SIS AG sind wir auch in der Lage, Aktien Schweizer Unternehmen in die Sammelverwahrung einzubeziehen und damit eine Voraussetzung für eine Börsennotierung zu erfüllen.
Unabhängig davon, ob es sich um börsennotierte oder nicht-börsennotierte Aktien handelt, sprechen wir die richtigen Investoren für Ihr Unternehmen an. Wir führen für Sie Privatplatzierungen, öffentliche Angebote, Umplatzierungen und Block trades durch – sowohl börslich als auch außerbörslich. Platzierungen können von uns an institutionelle Anleger und über unsere Partner an Privatanleger vorgenommen werden.
Unsere Aktiensales-Experten verfügen dabei über exzellente Kontakte zu den maßgeblichen Investoren im In- und Ausland. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir ein Saleskonzept aus, das Ihren Anforderungen gerecht wird und Ihre Aktienplatzierung zum Erfolg führt. Sofern zielführend, wird der Verkauf Ihrer Aktien durch eine von unserem Research-Team erstellte Unternehmensstudie unterstützt.
Bei Unternehmen, die Aktien aus Kapitalerhöhungen im Rahmen einer Emission platzieren wollen, wird die Aktienplatzierung regelmäßig durch von uns organisierte nationale und internationale Roadshows bei den relevanten institutionellen Investoren und geeigneten Pressevertretern unterstützt. Über ausgewählte Direktbanken können wir Ihnen hierbei zusätzlich den Zugang zu aufgeschlossenen privaten Anlegern öffnen und Aktienplatzierungen vornehmen.
Sie werden von uns im Rahmen von Börsenzulassungsverfahren sowie bei Notierungsaufnahmeverfahren an allen Segmenten und Transparenzlevels der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board, Scale, General Standard, Prime Standard) oder einer anderen deutschen Regionalbörse individuell beraten und begleitet. Auch an der Bourse de Luxembourg oder an der Börse Wien unterstützen wir Ihr Zulassungsvorhaben.
Abhängig von Ihrer jeweiligen Situation in Verbindung mit den Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) handelt es sich bei Ihrem Börsenzulassungsverfahren um eine prospektpflichtige oder prospektfreie Zulassung. Hierzu beraten wir Sie gerne und stellen als Bank mit Ihnen gemeinsam die Anträge auf Zulassung neuer Aktien oder Anleihen und Einbeziehung in den Handel. Unser Team verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrung aus zahlreichen Zulassungs- und Einbeziehungsverfahren.
Antragstellerfunktion (grundsätzlich alle Börsenplätze in Deutschland sowie Börse Wien und Bourse de Luxembourg)
Für das Segment Scale ist zudem ein von der Börse lizensierter sog. “Capital Market Partner” als Betreuer erforderlich, ebenso wie an der Börse München im Segment „m:access“ ein sog. „Emissionsexperte” und ein “Kapitalmarktpartner” am Primärmarkt der Börse Düsseldorf. An der Börse Wien sind wir Partner für das Segement direct market plus.
Mit unserem Know-how aus vielen Börsengängen bieten wir Unternehmen, die sich für einen Börsengang oder eine Notierungsaufnahme entscheiden, Unterstützung beim Going Public. Wir analysieren gemeinsam mit dem Emittenten die Perspektiven am Kapitalmarkt, stellen hilfreiche Kontakte her und entwickeln eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Emissionsstrategie.
Aktienrückkauf –
Erwerb eigener Aktien
Im derzeitigen Börsenumfeld planen Sie den Erwerb eigener Aktien auf Basis eines Aktienrückkaufprogramms und verfügen über einen entsprechenden Vorratsbeschluss der Hauptversammlung.
Der Erwerb eigener Aktien kann helfen:
Für die Strukturierung und Durchführung der geplanten Maßnahmen im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms sind wir Ihr idealer Partner. Als eine der größten Abwicklungsbanken in Deutschland verfügt unserer Partner, die flatexDEGIRO Bank AG, über die notwendige Erfahrung.
Sie beabsichtigen, Ihre hochqualifizierten Mitarbeiter und Führungskräfte stärker am Erfolg Ihres Unternehmens teilhaben zu lassen? Sie möchten so eine enge Bindung dieser Personen an Ihr Unternehmen erreichen, neue Anreize schaffen und zusätzlich neue Leistungsträger gewinnen?
Umgehen Sie Hindernisse bei der Auflegung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und vermeiden Sie Fehler in der Strukturierung. Mit unserer langjährigen Kapitalmarkterfahrung helfen wir börsennotierten oder noch-nicht- börsennotierten Unternehmen bei der Verwirklichung angedachter Programme.
Wir entwickeln mit Ihnen ein auf Ihre individuellen Anforderungen passendes Beteiligungsprogramm, damit der unternehmerische Geist in Ihrem Unternehmen weiterentwickelt wird.
Wir übernehmen die kapitalmarktseitige Begleitung und Strukturierung von Übernahmeangeboten und stellen die banktechnische Infrastruktur für die Abwicklung beabsichtigter Transaktionen bei börsennotierten bzw. globalverbrieften Unternehmensanteilen zur Verfügung.
Auch den Gang von der Börse, beispielsweise in Folge von erfolgreich abgeschlossenen Übernahmeangeboten, begleiten wir von der banktechnischen Seite. Hierbei stehen wir als Abwicklungsstelle bei einem Squeeze-out oder Abfindungsangebot zur Verfügung und stellen die notwendige Infrastruktur bereit. Ebenso begleiten wir das Delisting-Verfahren bei der Börse.
Bei börsennotierten Unternehmen mit einem nur noch sehr geringen Anteil an Minderheitsaktionären steht der mit der Pflege des Aktionariats verbundene Verwaltungsaufwand oftmals nur in einem sehr ungünstigen Verhältnis mit dem entsprechenden Nutzen. Unternehmerische Entscheidungen können durch die Minderheitsaktionäre verzögert oder durch möglicherweise unbegründete Anfechtungsklagen sogar blockiert werden, obwohl der Hauptaktionär mit seiner Beteiligung den Großteil des wirtschaftlichen Risikos des Unternehmens trägt.
Hier hat der Gesetzgeber ein Mittel geschaffen, das diesem Umstand Rechnung trägt: Ein Hauptaktionär mit mind. 95% mittelbarer oder unmittelbarer Kapitalbeteiligung kann von den Minderheitsaktionären die vollständige Übertragung ihrer Aktien an ihn verlangen und sie sozusagen “rausdrücken” (Squeeze-out). Als Entschädigung ist eine angemessene Barabfindung zu zahlen, deren Höhe sich über einen nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurs innerhalb von drei Monaten vor Bekanntgabe des Aktionärsverlangens berechnet.
Der Squeeze-out bezeichnet somit ein formales Ausschlussverfahren zur Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen eine angemessene Barabfindung. Rechtsgrundlagen sind der § 327a ff. AktG oder §§ 39a ff. des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).
Eine Abfindungspflicht für Minderheitsaktionäre sieht auch die Gesetzgebung zum Delisting vor, also dem Rückzug von der Börse, für den kein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich ist.
Unternehmen, die im Regulierten Markt notieren, können einen Widerruf der Zulassung ihrer Aktien nur dann beantragen, wenn zeitgleich ein Erwerbsangebot gemäß WpÜG vorgelegt wird. Die Gegenleistung für die Aktien darf nur in einer Geldzahlung bestehen. Diese bemisst sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate. Die Regelung gilt auch für ein sogenanntes Downlisting, also für den Wechsel vom regulierten Markt (Prime oder General Standard) in den Freiverkehr, einschließlich des Scale Segments der Frankfurter Wertpapierbörse oder des m:access der Bayerischen Wertpapierbörse in München.
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