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WpIG-Erlaubnis


Die BankM AG ist ein nach § 15 i.V.m. § 86 Abs. 1 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) zugelassenes Wertpapierinstitut. BankM betreibt ein Geschäftsmodell, das im Wesentlichen das Angebot qualitativ hochwertiger Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen umfasst.

Satzungsmäßiger Gegenstand der BankM AG ist:

1. Die Erbringung von folgenden Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen:

  • die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 4 KWG (a.F.);
  • die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft, gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 10 KWG (a.F.);
  • die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 1 Absatz 1 a Nr. 1 KWG (a.F.);
  • das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft) gemäß § 1 Absatz 1 a Nr. 1 c KWG (a.F.);
  • die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gemäß § 1 Absatz 1 a Nr. 2 KWG (a.F.);
  • Eigenhandel durch das kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals (§ 1 Absatz 1 a Nr. 4 a, a.F.) sowie durch das Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere (§ 1 Absatz 1 a Nr. 4 c, a.F.);
  • Eigengeschäft gemäß § 32 Absatz 1 a Satz 1 KWG (a.F.) in Form der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die nicht Eigenhandel im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 KWG (a.F.) ist.

2. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem das Erbringen von Nebendienstleistungen gemäß § 2 Absatz 9 WpHG:

  • die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unternehmenszusammenschlüssen;
  • das Erstellen oder Verbreiten von Empfehlungen oder Vorschlägen von Anlagestrategien im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung EU Nr. 596/2014 (Anlagestrategieempfehlung) oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nr. 35 dieser Verordnung (Anlageempfehlung);
  • Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen;
  • sowie sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit den oben stehenden Dienstleistungen, soweit diese keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erfordern.

3. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren die Erbringung von Managementdienstleistungen, die strategische Unternehmens- und Kapitalmarktberatung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

4. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen und anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen im In- und Ausland.

Die BankM AG ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Anleger, die Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nehmen, sind seit 1997 durch die Richtlinie über die Entschädigung der Anleger (Richtlinie 97/9/EG) geschützt.

Kontakt

BankM AG
Baseler Straße 10
60329 Frankfurt

Tel. +49 69 7191838-0
Fax +49 69 7191838-50
info@bankm.de

BankM Momentum

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